Rechtsanwalt Andreas von Máriássy, geboren in München, studierte an der Sorbonne in Paris und an der an Ludwig-Maximilians-Universität in München.
Er ist seit 1987 Strafverteidiger und seit 1998 Fachanwalt für Strafrecht.
In Studium und Referendarzeit war er zunächst mit Schwerpunkt im internationalen Privatrecht tätig, nach der Zulassung zur Anwaltschaft 1987 dann in einer Münchner Kanzlei im Strafrecht, Familienrecht, Versicherungsrecht und Insolvenzrecht, bis er sich dann ausschließlich auf Strafrecht spezialisierte.
Seit Gründung am 01.01.1988 ist Rechtsanwalt von Máriássy in der (heutigen) Kanzlei von Máriássy Dr. von Stetten Rechtsanwälte als Rechtsanwalt tätig.
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